Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen:
Daniel Briscoiu – Technik & Energie Solutions
Eichendorffstraße 1
69493 Hirschberg an der Bergstraße
Deutschland
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Diese AGB gelten für alle Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und sonstigen Dienstleistungen des Auftragnehmers.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:
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Technische Energieberatung
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Anlagenoptimierung und Effizienzanalyse
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Beratung zu Klima-, Kälte- und Wärmepumpensystemen
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Photovoltaik-Beratung und Energiekonzepte
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Analyse bestehender technischer Anlagen
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Erstellung individueller Technik- und Energiekonzepte
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Wirtschaftlichkeits- und Variantenvergleiche
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Herstellerneutrale Produktempfehlungen
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Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Fachunternehmen
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Vermittlung von Fachunternehmen auf Wunsch des Auftraggebers
Soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart, können zusätzlich Planungs-, Projektbegleitungs- oder Koordinationsleistungen erbracht werden.
Montage-, Installations-, Wartungs-, Reparatur- oder handwerkliche Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Planungsleistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik.
Die Beratung erfolgt unabhängig und herstellerneutral, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Empfehlungen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie den bei der Beratung festgestellten Gegebenheiten.
Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Energieeinsparung sowie keine Bewilligung von Fördermitteln.
Montage-, Installations-, Wartungs-, Reparatur- oder sonstige handwerkliche Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
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die schriftliche Annahme eines Angebots,
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die schriftliche Auftragsbestätigung,
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die elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder
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die tatsächliche Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Maßgeblich sind die im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Vergütungen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, insbesondere zusätzliche Vor-Ort-Termine, nachträgliche Konzeptänderungen, Erweiterungen des Leistungsumfangs oder zusätzliche Beratungsleistungen, werden gesondert nach vorheriger Abstimmung berechnet.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß §§ 286, 288 BGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.
Der Auftragnehmer kann die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
6. Termine, Terminverschiebungen und Ausfallhonorar
Vor-Ort-Termine, Online-Beratungen und sonstige vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
Kann ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, ist dieser möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen oder zu verschieben.
Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Auftraggeber ohne vorherige Mitteilung nicht zum vereinbarten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstandenen Aufwand einschließlich Reisezeit und Fahrtkosten angemessen zu berechnen, sofern der Auftraggeber die Absage zu vertreten hat.
Muss ein Termin aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, verschoben werden, entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Der Termin wird in gegenseitigem Einvernehmen neu vereinbart.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere technische Daten, Pläne, Verbrauchsdaten, Bestandsunterlagen sowie sonstige Informationen, die für die Beratung oder Konzeptentwicklung erforderlich sind.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen verantwortlich.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Angaben entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und können gesondert vergütet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung auszusetzen, solange notwendige Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers fehlen.
8. Gewährleistung und Erfolg der Beratung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie entsprechend dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Stand der Technik.
Beratungs-, Analyse- und Konzeptleistungen stellen fachliche Empfehlungen dar, die auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegenden Informationen beruhen.
Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten technischen, wirtschaftlichen oder finanziellen Erfolg.
Insbesondere wird keine Gewähr übernommen für:
• das Erreichen bestimmter Energieeinsparungen,
• das Erreichen einer bestimmten Wirtschaftlichkeit oder Amortisationszeit,
• die Bewilligung von Fördermitteln,
• die tatsächliche Verfügbarkeit empfohlener Produkte,
• Preisentwicklungen von Materialien, Energie oder Dienstleistungen,
• die ordnungsgemäße Ausführung durch Dritte.
Änderungen technischer Normen, gesetzlicher Vorschriften, Förderbedingungen oder Marktgegebenheiten nach Abschluss der Beratung begründen keine Mängel der erbrachten Leistung.
Soweit Beratungsleistungen auf Angaben des Auftraggebers beruhen, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.
9. Vermittlung von Fachunternehmen
Sofern der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers den Kontakt zu geeigneten Fachunternehmen herstellt oder solche empfiehlt, erfolgt dies ausschließlich als Vermittlungs- oder Empfehlungsleistung.
Verträge über Montage-, Installations-, Wartungs- oder sonstige handwerkliche Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Fachunternehmen zustande.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen, Termine, Preise, Gewährleistung oder sonstigen Verpflichtungen der vermittelten Fachunternehmen.
Eine etwaige Vermittlungsvergütung oder Provision berührt die Unabhängigkeit der technischen Beratung nicht, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Beratungs-, Analyse- und Konzeptleistungen erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Gegebenheiten.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die entstehen durch:
• unvollständige, fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Informationen des Auftraggebers,
• nachträgliche Änderungen am Gebäude oder an technischen Anlagen,
• fehlerhafte oder von den Empfehlungen abweichende Ausführungen durch Dritte,
• Änderungen gesetzlicher Vorschriften, technischer Normen oder Förderbedingungen nach Abschluss der Beratung,
• Preisänderungen, Lieferengpässe oder Nichtverfügbarkeit empfohlener Produkte oder Systeme.
Soweit Beratungsleistungen Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Energieeinsparungen, Amortisationsprognosen oder Fördermöglichkeiten betreffen, stellen diese Prognosen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen dar. Eine Garantie für das tatsächliche Erreichen dieser Werte oder die Bewilligung von Fördermitteln wird nicht übernommen.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Konzepte, Analysen, Berechnungen, Auslegungen, Zeichnungen, Skizzen, Planungen, Berichte, Präsentationen sowie sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und bleiben, soweit gesetzlich zulässig, geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den überlassenen Unterlagen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine technische Erfahrungen, Methoden und Erkenntnisse, die im Rahmen der Leistungserbringung gewonnen wurden, auch für andere Projekte zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
Sämtliche Urheber-, Eigentums- und sonstigen Schutzrechte verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Hiervon ausgenommen sind Informationen,
• die bereits allgemein bekannt sind,
• ohne Verschulden einer Vertragspartei öffentlich bekannt werden,
• aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Projektdaten sowie allgemeine technische Erfahrungen für interne Zwecke, Qualitätssicherung oder die Weiterentwicklung eigener Dienstleistungen zu verwenden, sofern hierbei keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber oder dessen Projekt möglich sind.
13. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten betroffener Personen sowie zu den eingesetzten Technologien sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
Die Datenschutzerklärung ist auf der Website unter www.tes-solutions.de/datenschutzerklärung abrufbar.
14. Kündigung
Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Im Falle einer Kündigung sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen vom Auftraggeber zu vergüten.
Werden Beratungs-, Analyse- oder Konzeptionsleistungen auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet oder nach Vertragsschluss nicht mehr in Anspruch genommen, besteht ein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für die bis dahin erbrachten Leistungen.
Bereits erstellte Konzepte, Berechnungen, Analysen oder sonstige Arbeitsergebnisse können dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung übergeben werden.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
